Anlage zur Hausordnung

Alle Schüler unserer Schule haben das Recht und die Pflicht bei der Erfüllung der Unterrichts- und Erziehungsaufgaben mitzuwirken und in diesem Rahmen ihre Interessen wahrzunehmen.
Zu den Rechten der Schüler gehört, dass sie:

  • zu den sie betreffenden Angelegenheiten und wesentlichen Vorgängen in der Arbeit der Schule informiert und gehört werden
  • Kenntnis über Beurteilung ihrer Persönlichkeit, über Maßstäbe der Bewertung und Zensierung, über ihren Leistungsstand und Fördermöglichkeiten erhalten
  • ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten können, sofern dadurch keine Beeinträchtigungen des Unterrichtes und des Lebens der Schule bzw. Missachtung der Individualität und Würde erfolgt
  • sich bei als ungerecht empfundener Behandlung oder Beurteilung an die Pädagogen, die Schülervertretung, den Schulleiter und die Schulkonferenz wenden können

 

Zu den Pflichten der Schüler gehört:

  • regelmäßig und pünktlich die Schule zu besuchen und sich am Unterricht zu beteiligen
  • durch ihr persönliches Verhalten zu einem Leben in der Gemeinschaft beizutragen, das von der Achtung der Würde und Individualität eines jeden geprägt ist
  • die materiellen Werte der Schule und das persönliche Eigentum anderer zu achten und pfleglich damit umzugehen
  • den im Rahmen der schulischen Ausbildung gestellten Aufgaben nachzukommen sowie den Anordnungen der Pädagogen betreffs der Unterrichtsarbeit und ihres Verhaltens in der Schule Folge zu leisten
  • bei Unterrichtsversäumnis selbstständig Unterrichtsstoff zeitnah nachzuarbeiten

 

Schüler können für besondere Leistungen gemäß geltender Rechtsvorschriften und schulinternen Regelungen belobigt und ausgezeichnet werden. In begründeten Fällen können Schüler mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bestraft werden. Die Durchsetzung der Rechte und Pflichten bedingt genauer Kenntnisse der Verfahrensweisen bei der Anwendung von Maßnahmen. Aus diesem Grunde gibt es diese Anlage zur Hausordnung, in der das geregelt ist. Bei mutwilligen Zerstörungen besteht Schadensersatzpflicht! Der Schüler kann weiterhin zu angemessenen Reinigungs- und Reparaturarbeiten herangezogen werden. Die Eltern sind über Termin und Ursache zu informieren. Verlassen Schüler unerlaubt den Schulhof, erfolgt über den Klassenleiter eine schriftliche Information an die Eltern.


Unregelmäßiger Schulbesuch

Bei unentschuldigtem Fehlen erfolgt eine Information des Klassenleiters an die Eltern. Bei mehr als 3 unentschuldigten Fehltagen informiert der Klassenleiter den Schulleiter. Der Klassenleiter führt das Gespräch mit den Eltern, um die Ursachen zu klären. Im Wiederholungsfall führt die Schulleitung eine Aussprache mit den Eltern. Es wird ein Protokoll angefertigt. Ist keinerlei Kooperation mit den Eltern möglich, wird das Jugendamt informiert und um Einleitung geeigneter Maßnahmen gebeten.


Bei 10 unentschuldigten Fehltagen wird das Staatliche Schulamt darüber informiert. Unentschuldigte Fehltage und –stunden werden auf dem Zeugnis vermerkt. Alle Schulstrafen sind den Eltern mitzuteilen, die Schüler sind anzuhören. Es ist in jedem Fall das Gespräch mit den Eltern und Schülern zu suchen. Bei der Erteilung von Schulstrafen erfolgt eine Notiz in den Schülerakten.

 
Alarmplan
  1. Alarm wird durch ein gesondertes Alarmsignal gegeben. Versagt die Alarmanlage, so wird das Alarmsignal durch andere geeignete Maßnahmen gegeben.
  2. Beim Ertönen des Alarmsignals wird der Unterricht sofort unterbrochen. Der Lehrer lässt die Schüler an der Klassenraumtür kurz antreten und führt sie dann über die im Schulhaus gekennzeichneten Fluchtwege zum Stellplatz außerhalb des Schulgeländes. Der Lehrer verlässt den Klassenraum mit dem Klassenbuch und überzeugt sich davon, dass niemand zurückbleibt und dass die Fenster und Türen geschlossen sind.
  3. Alle Schulmappen, Bekleidungsstücke usw. verbleiben an den Plätzen, um keine Verzögerung eintreten zu lassen. Jede Disziplinlosigkeit während des Alarms wird als besonderer Verstoß gegen die Hausordnung bestraft.
  4. Nach der Evakuierung nimmt jeder Lehrer mit Hilfe des Klassenbuches eine Anwesenheitskontrolle vor und gibt eine Stärkemeldung ab.
  5. Alle während des Alarms nicht beschäftigten Lehrer stellen sich sofort der Schulleitung zur Verfügung.
  6. Um einen reibungslosen Ablauf der Evakuierung zu gewährleisten ist es wichtig, dass die vorgesehenen Fluchtwege und Stellplätze benutzt werden. Es empfiehlt sich die Fluchtwege mit den Schülern mehrmals im Schuljahr zu gehen.
  7. Bei Unfällen steht im Sekretariat eine Hausapotheke zur Verfügung. Sämtliche Unfälle sind sofort zu melden und ins Unfallbuch einzutragen.

 

Amokalarm

Zur Zeit wird der Amokalarm durch ein gesondertes Klingelzeichen ausgelöst, dass sich vom Evakuierungsalarm unterscheidet. Die Lehrkräfte sichern ab, dass die Klassenraumtüren verschlossen werden und die Kinder in einem von der Tür und den Fenstern entfernten Schutzbereich im Raum versammeln. Die Entwarnung erfolgt durch geeignete Einsatzkräfte

 

Elternkonferenz  07.11.2013
Lehrerkonferenz   26.05.2014
Schulkonferenz (Beschluss und Inkraftsetzung)  25.06.2014