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Unsere Hausordnung

Schulordnung / Hausordnung

 

 

1. Pausenzeiten


7.55  Ende Einlass

1. Std.   8.00 –   8.45 Uhr    15 min Frühstückspause
2. Std.   9.00 – 9.45 Uhr      20 min Hofpause
3. Std. 10.05 – 10.50 Uhr   10 min Hauspause
4. Std. 11.00 – 11.45 Uhr   30 min Mittagspause
5. Std. 12.15 – 13.00 Uhr   5 min   Hauspause
6. Std. 13.05 – 13.50 Uhr   10 min Hauspause
7. Std. 14.00 – 14.45 Uhr

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14.00 – 15.30 Uhr Ganztagsangebote

 

 

2. Tagesablauf

 

2.1. Unterrichtsbeginn

 

Der Einlass beginnt um 7.40 Uhr. Die aufsichtführende Lehrkraft öffnet die Eingangstür.

Vor Unterrichtsbeginn ab 7.40 Uhr und nach den Hofpausen gehen die Schüler nach dem Klingelzeichen selbstständig zur Vorbereitung auf den Unterricht in die Unterrichtsräume. Kommt kein Lehrer, meldet ein verantwortlicher Schüler dieses im Sekretariat.
Die Schüler sind spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule. Die Eltern tragen die Verantwortung für das pünktliche Erscheinen ihrer Kinder in der Schule. Die Lehrkräfte sind 30 Minuten vor Unterricht in der Schule. Generell schließt der aufsichtführende Lehrer um 7.55 Uhr die Schultür. Kinder, die zu spät kommen, melden sich im Sekretariat. Der versäumte Unterrichtsstoff ist nachzuarbeiten. Der Lehrer informiert die Eltern. Bei gehäuften Verspätungen erfolgt eine Meldung an die Schulleitung. Vor Unterrichtsbeginn ist das Spielgerät nicht zu nutzen.

 

2.2. Hofpausen

 

Zu Beginn der Hofpause verlassen die Schüler das Schulgebäude.

Die aufsichtführenden Lehrer sind für das Öffnen und Schließen der Schultür verantwortlich.
Bei schlechtem Wetter wird durch die Hofaufsicht abgeklingelt.
Klingelt es zu Beginn der Hofpause ab, beaufsichtigt der zuvor unterrichtende Lehrer die Klasse. Klingelt es während der Hofpause ab, beaufsichtigt der nachfolgende Fachlehrer die Klasse. Während dieser Zeit haben die Schüler die Möglichkeit, sich frei im Schulgebäude zu bewegen (Flur; Bibliothek). Spielgeräte für den Außenbereich (z.B. Bälle) werden im Schulgebäude nicht genutzt.
Jeder Schüler hat sich in den Pausen so zu verhalten, dass niemand zu Schaden kommt. Schüler der 6. Klasse (je 2 Schüler) unterstützen die aufsichtführenden Lehrer. Sie achten mit darauf, dass Umzäunungen, Bäume, Anpflanzungen, Grünflächen und Spielgeräte geschützt werden. Das Werfen mit Steinen ist strikt untersagt.
In den Hofpausen erfolgt eine Spielgeräteausleihe, die durch Schüler der 4.-6. Klassen geleitet wird. Dazu gibt es eine gesonderte Regelung.
Bei Schnee- und Frostwetter ist das Spielgerüst aufgrund der erhöhten Unfallgefahr nicht zu benutzen. Die Schüler halten sich dann auf den dafür benannten Teil des Schulhofes auf. Weisungen erfolgen durch die Schulleitung. Das Werfen von Schneebällen ist untersagt.

 

2.3. Frühstückspause

Der Lehrer sorgt dafür, dass die Schüler ihr Frühstück in einer ruhigen Atmosphäre und an geeigneten Plätzen im Klassenraum einnehmen. Mit Essen und Trinken wird nicht herumgelaufen.

 

2.4. Unterrichtsschluss

Nach Unterrichtsschluss ist der Klassenraum sauber zu verlassen. Das Papier wird aufgehoben, die Stühle hoch gestellt und das Licht ausgeschaltet. Auf Anweisung der Lehrkraft werden die Fenster geschlossen. Jede Lehrkraft ist für die Einhaltung dieser Festlegungen verantwortlich.
Die Schüler, die nicht an den Ganztagsangeboten teilnehmen, haben das Schulgebäude und Schulgelände zu verlassen. Ganztagsschüler haben 10 Minuten Hofpause und werden von den Kursleitern anschließend abgeholt. Eigenverantwortlich hinterlassen die Ganztagsschüler während der Kurszeit ihre Schulsachen in einem Raum in der Schule.

 

2.5. Aufsicht

Vor Unterrichtsbeginn, während des Unterrichts und in den Pausen unterliegen die Schüler der Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule. In Erfüllung dieser Aufgabe haben die Lehrer die Aufsichtspflicht:

- im Unterricht jeder unterrichtende Lehrer
- vor Unterrichtsbeginn und in den Hofpausen die dafür eingesetzten Lehrer
- in den Hauspausen jeder Lehrer in seiner Klasse, dem Flur davor und auf den Etagentoiletten

 


Streitschlichter sind für ihre Mitschüler Ansprechpartner oder Helfer bei Lösungen von kleinen Konflikten.
 


Fehlende Schüler in der Ganztagsbetreuung:
Nach dem Kurs melden die Kursleiter fehlende Schüler.

 

3. Verhaltensweisen

Gegenstände und Materialien, mit denen Personen gefährdet werden können, dürfen nicht zur Schule mitgebracht werden (z.B. Messer, Waffen, Feuerzeuge, Streichhölzer, Tabak, Medikamente, Drogen usw.).
Lehrer und technisches Personal sind berechtigt, diese Dinge einzufordern und im Sekretariat abzugeben. Die Eltern können sich diese Dinge dort abholen. Sachen, die nicht abgeholt werden, werden am Schuljahresende vernichtet.
Es besteht ein generelles Verbot für die Benutzung und das Mitführen von Gameboys, MP3-Player u.ä.. Bei Verstößen erfolgt die Einziehung des Geräts und die Eltern werden benachrichtigt. Die Gegenstände sind den Eltern auszuhändigen.
Es besteht ein Handyverbot. In Ausnahmefällen können Eltern das Mitführen eines Handys durch das Kind mit einer entsprechenden Begründung beantragen. Bei Genehmigung eines Antrages gilt, dass das Handy während des Unterrichtstages ausgeschaltet ist. Die Schule haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung des Handys. Die Genehmigung gilt jeweils für ein Schuljahr.

Schüler, die berechtigt sind, mit einem verkehrssicheren Fahrrad zur Schule zu kommen (gültige Fahrradkarte muss vorhanden sein), stellen ihre Fahrräder im Fahrradständer ab. Während der Pausen und der Unterrichtszeit dürfen sich die Schüler nicht an den Fahrradständern aufhalten. Nur gesicherte Fahrräder unterliegen dem Versicherungs-schutz. Das Fahren auf dem Schulhof ist verboten.

Die Schüler verlassen während des Unterrichtstages ohne Erlaubnis nicht das Schulgelände!

Erwachsenen und Mitschülern gegenüber benehmen sich die Schüler höflich und rücksichtsvoll. Dazu gehört auch, dass alle Erwachsenen gegrüßt werden.

Vor und nach dem Unterricht verhalten sich die Schüler vor der Schule ordentlich und achten darauf, dass der ungehinderte Durchgang für alle Passanten frei bleibt. Auf dem Weg zur Schule und nach Hause sollte anständiges und rücksichtsvolles Verhalten Ehrensache sein.

Für mutwillige Zerstörungen und grobe Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen, Garderoben, Unterrichtsmaterialien, Fenster, Türen, elektrischen Anlagen, Sanitäranlagen usw. haften der Schüler bzw. seine Eltern. Die Schäden werden auf Kosten der Eltern reguliert.

 

 


Das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer (auch brennende Kerzen) sind im Schulgebäude und dem Schulgelände verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Schulleiters.

Die Schüler werden zur Sauberhaltung der Schule und des Schulgrundstückes angehalten. Abfälle und Papier sind in die dafür vorgesehenen Behälter (Papierkörbe, Eimer, Container) zu bringen.

Es ist nicht gestattet, verfassungsfeindliche Embleme, Zeichen, Propagandamaterialien, Broschüren u.ä. mitzubringen, zu tragen oder zu verbreiten.
Das Zeigen verfassungsfeindlicher Grüße, Gesten, Fahnen und Symbole ist nicht gestattet. Für verfassungsfeindliche Organisationen darf keine Werbung betrieben werden. Bei Zuwiderhandlungen werden beanstandete Dinge eingezogen. Der Schulleiter kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen, notfalls mit Hilfe der Polizei.
Jede Störung des Unterrichts ist nicht gestattet. Über Ausnahmefälle entscheidet der Schulleiter. Schulfremde Personen (alle Personen außer Schüler, Lehrer, Kursleiter und technischen Mitarbeiter dieser Schule) haben sich nach dem Betreten des Gebäudes bzw. des Geländes im Sekretariat anzumelden.
Der Schulleiter übt das Hausrecht aus.

Schäden und jegliche Unregelmäßigkeiten sind im Sekretariat zu melden.

 

 

 

4. Anlage zur Hausordnung

Alle Schüler unserer Schule haben das Recht und die Pflicht bei der Erfüllung der Unterrichts- und Erziehungsaufgaben mitzuwirken und in diesem Rahmen ihre Interessen wahrzunehmen.
Zu den Rechten der Schüler gehört, dass sie:

- zu den sie betreffenden Angelegenheiten und wesentlichen Vorgängen in der Arbeit der Schule informiert und gehört werden
- Kenntnis über Beurteilung ihrer Persönlichkeit, über Maßstäbe der Bewertung und Zensierung, über ihren Leistungsstand und Fördermöglichkeiten erhalten
- ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten können, sofern dadurch keine Beeinträchtigungen des Unterrichtes und des Lebens der Schule bzw. Missachtung der Individualität und Würde erfolgt
- sich bei als ungerecht empfundener Behandlung oder Beurteilung an die Pädagogen, die Schülervertretung, den Schulleiter und die Schulkonferenz wenden können

 

 

 


Zu den Pflichten der Schüler gehört:

- regelmäßig und pünktlich die Schule zu besuchen und sich am Unterricht zu beteiligen
- durch ihr persönliches Verhalten zu einem Leben in der Gemeinschaft beizutragen, das von der Achtung der Würde und Individualität eines jeden geprägt ist
- die materiellen Werte der Schule und das persönliche Eigentum anderer zu achten und pfleglich damit umzugehen
- den im Rahmen der schulischen Ausbildung gestellten Aufgaben nachzukommen sowie den Anordnungen der Pädagogen betreffs der Unterrichtsarbeit und ihres Verhaltens in der Schule Folge zu leisten
- bei Unterrichtsversäumnis selbstständig Unterrichtsstoff zeitnah nachzuarbeiten

Schüler können für besondere Leistungen gemäß geltender Rechtsvorschriften und schulinternen Regelungen belobigt und ausgezeichnet werden. In begründeten Fällen können Schüler mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bestraft werden.

Die Durchsetzung der Rechte und Pflichten bedingt genauer Kenntnisse der Verfahrensweisen bei der Anwendung von Maßnahmen. Aus diesem Grunde gibt es diese Anlage zur Hausordnung, in der das geregelt ist.

Bei mutwilligen Zerstörungen besteht Schadensersatzpflicht! Der Schüler kann weiterhin zu angemessenen Reinigungs- und Reparaturarbeiten herangezogen werden. Die Eltern sind über Termin und Ursache zu informieren.

Verlassen Schüler unerlaubt den Schulhof, erfolgt über den Klassenleiter eine schriftliche Information an die Eltern.

Unregelmäßiger Schulbesuch

Bei unentschuldigtem Fehlen erfolgt eine Information des Klassenleiters an die Eltern. Bei mehr als 3 unentschuldigten Fehltagen informiert der Klassenleiter den Schulleiter. Der Klassenleiter führt das Gespräch mit den Eltern, um die Ursachen zu klären. Im Wiederholungsfall führt die Schulleitung eine Aussprache mit den Eltern. Es wird ein Protokoll angefertigt.
Ist keinerlei Kooperation mit den Eltern möglich, wird das Jugendamt informiert und um Einleitung geeigneter Maßnahmen gebeten.
Bei 10 unentschuldigten Fehltagen wird das Staatliche Schulamt darüber informiert. Unentschuldigte Fehltage und –stunden werden auf dem Zeugnis vermerkt.

 

Alle Schulstrafen sind den Eltern mitzuteilen, die Schüler sind anzuhören. Es ist in jedem Fall das Gespräch mit den Eltern und Schülern zu suchen.
Bei der Erteilung von Schulstrafen erfolgt eine Notiz in den Schülerakten.

 

 


Sicherheit im Sportunterricht

Die Vorschriften der VV Aufsichten Anlage 1, Pkt.5 sagt aus: „Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler haben während des Unterrichts sportgerechte Kleidung zu tragen.“
Sportgerechte Kleidung definieren wir an der Löwenzahn Grundschule Velten wie folgt:
- die Sportbekleidung darf bei allen Bewegungen nicht hinderlich sein (z.B. durch Kordeln, Bänder usw.) und
  die Sicherheit muss gewährt sein
- T-Shirt in entsprechender Konfektionsgröße bauchbedeckend
- Sporthose kurz/lang mit Gummizug
- Sportschuhe mit nichtfärbender Sohle

 

 

 

5. Alarmplan

 

Alarm wird durch ein gesondertes Alarmsignal gegeben. Versagt die Alarmanlage, so wird das Alarmsignal durch andere geeignete Maßnahmen gegeben.

 

Evakuierungsalarm

 

Beim Ertönen des Alarmsignals und der automatisierten Ansage wird der Unterricht sofort unterbrochen. Der Lehrer lässt die Schüler an der Klassenraumtür kurz antreten und führt sie dann über die im Schulhaus gekennzeichneten Fluchtwege zum Stellplatz außerhalb des Schulgeländes. Der Lehrer verlässt den Klassenraum mit dem Klassenbuch und überzeugt sich davon, dass niemand zurückbleibt und dass die Fenster und Türen geschlossen sind.

Alle Schulmappen, Bekleidungsstücke usw. verbleiben an den Plätzen, um keine Verzögerung eintreten zu lassen. Jede Disziplinlosigkeit während des Alarms wird als besonderer Verstoß gegen die Hausordnung bestraft.

Nach der Evakuierung nimmt jeder Lehrer mit Hilfe des Klassenbuches eine Anwesenheitskontrolle vor und gibt eine Anwesenheitsmeldung ab.

Alle während des Alarms nicht beschäftigten Lehrer stellen sich sofort der Schulleitung zur Verfügung.

 

Um einen reibungslosen Ablauf der Evakuierung zu gewährleisten ist es wichtig, dass die vorgesehenen Fluchtwege und Stellplätze benutzt werden. Es empfiehlt sich die Fluchtwege mit den Schülern mehrmals im Schuljahr zu begehen.

Bei Unfällen steht im Sekretariat eine Hausapotheke zur Verfügung. Sämtliche Unfälle sind sofort zu melden und ins Unfallbuch einzutragen.

 

 

Anderweitige Alarmierungsform / Andere Gefahrensituationen

 

Diese Alarmierung wird durch die Aktivierung der automatischen Ansage zur Gefahrenlage in allen Räumen ausgelöst. Den Anweisungen ist unbedingt zu folgen.

Die Lehrkräfte sichern ab, dass die Klassenraumtüren verschlossen werden und die Kinder sich in einem von der Tür und den Fenstern entfernten Schutzbereich im Raum versammeln.

Die Entwarnung erfolgt durch geeignete Einsatzkräfte.

 

 

 

 

 

 

Beschlüsse und Inkrafttreten

 

 

Elternkonferenz                                                                         07.11.2013

Lehrerkonferenz                                                                        26.05.2014

Schulkonferenz (Beschluss und Inkraftsetzung)                   25.06.2014

Änderungen/Ergänzungen:

Lehrerkonferenzen                                                      24.02.2020/28.09.2020

Schulkonferenz (Beschluss und Inkraftsetzung)                  30.09.2020